Rechtssatz RS0079830
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079830
Entscheidungsdatum
13.03.1996
Norm
WEG 1975 §1 Abs1
WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG, wonach an "Substandardwohnungen" Wohnungseigentum nicht bestehen kann, und die Bestimmung des § 3 Abs 1 WEG über den für das Wohnungseigentum unerläßlichen Mindestanteil an der ganzen Liegenschaft bestehen unabhänig voneinander, regeln verschiedene Bereiche und verfolgen auch verschiedene Normzwecke. Die beiden Bestimmungen miteinander zu vermengen bzw einen "Zusammenhang" zwischen ihnen herzustellen, ist somit weder notwendig noch zweckmäßig.Die Bestimmung des Paragraph eins, Absatz 3, WEG, wonach an "Substandardwohnungen" Wohnungseigentum nicht bestehen kann, und die Bestimmung des Paragraph 3, Absatz eins, WEG über den für das Wohnungseigentum unerläßlichen Mindestanteil an der ganzen Liegenschaft bestehen unabhänig voneinander, regeln verschiedene Bereiche und verfolgen auch verschiedene Normzwecke. Die beiden Bestimmungen miteinander zu vermengen bzw einen "Zusammenhang" zwischen ihnen herzustellen, ist somit weder notwendig noch zweckmäßig.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 126/95
Entscheidungstext OGH 12.12.1995 5 Ob 126/95
Veröff: SZ 68/235
- 5 Ob 19/96
Entscheidungstext OGH 13.03.1996 5 Ob 19/96
Vgl auch; Beisatz: § 1 Abs 3 WEG erscheint verfassungskonform. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079830
Dokumentnummer
JJR_19951212_OGH0002_0050OB00126_9500000_003