Rechtssatz RS0079891
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079891
Entscheidungsdatum
04.10.1995
Rechtssatz
Können die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Bestandvertrages durch einen Übergabsauftrag im Sinne des § 567 Abs 1 ZPO durchgesetzt werden, so ist eine Kündigung zum Endtermin wesensmäßig ausgeschlossen.Können die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Bestandvertrages durch einen Übergabsauftrag im Sinne des Paragraph 567, Absatz eins, ZPO durchgesetzt werden, so ist eine Kündigung zum Endtermin wesensmäßig ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079891
Dokumentnummer
JJR_19951004_OGH0002_0010OB00609_9500000_001