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Rechtssatz RS0079976

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079976

Geschäftszahl

4Ob163/93

Entscheidungsdatum

30.11.1993

Rechtssatz

Ein Beklagter kann die gegen ihn sprechende Vermutung, daß er auch künftig zu Wettbewerbsverstößen geneigt sein werde, nicht schon damit entkräften, daß er einem von mehreren zur selben Zeit auftretenden Unterlassungskläger einen vollstreckbaren Vergleich im Umfang des Urteilsbegehrens anbietet, die von den übrigen Klägern erhobenen Ansprüche hingegen bekämpft.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 163/93
    Entscheidungstext OGH 30.11.1993 4 Ob 163/93
    Veröff: SZ 66/163

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079976

Dokumentnummer

JJR_19931130_OGH0002_0040OB00163_9300000_003