Rechtssatz RS0080137
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080137
Entscheidungsdatum
02.02.1994
Rechtssatz
Wurde dem Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Versicherungsnehmer eine eigens für Bundesbedienstete geschaffene Möglichkeit einer preislich günstigeren Tarifvariante angeboten oder war es für die Versicherung absehbar, daß ein derartiger Tarif angeboten werden wird, besteht die Verpflichtung des Versicherers, auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080137
Dokumentnummer
JJR_19940202_OGH0002_0070OB00009_9400000_002