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Rechtssatz RS0080235

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0080235

Geschäftszahl

7Ob25/80

Entscheidungsdatum

24.04.1980

Norm

AKHB Art6 Abs2 litb
VersVG §23
VersVG §25

Rechtssatz

Ein einmaliges, unsorgfältiges, kurzfristiges Verwahren eines Kraftfahrzeuges ist noch nicht als Gefahrenerhöhung im Sinne der Paragraphen 23, ff VersVG anzusehen, und zwar auch dann nicht, wenn dadurch eine Schwarzfahrt mit dem versicherten Kraftfahrzeug ermöglicht wurde; wohl aber wenn durch die Art der Verwahrung ein Dauerzustand und damit die erhöhte Gefahr der unbefugten Inbetriebnahme durch einen hiezu nicht geeigneten Lenker geschaffen wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 25/80
    Entscheidungstext OGH 24.04.1980 7 Ob 25/80

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080235

Dokumentnummer

JJR_19800424_OGH0002_0070OB00025_8000000_001