Rechtssatz RS0080320
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080320
Entscheidungsdatum
31.01.1980
Rechtssatz
Wurde erst durch die Rechtsprechung des OGH geklärt, daß die Bestimmungen des § 62 KDV nur die Ausstattung nicht zugelassener landwirtschaftlicher Anhänger ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit regeln, so kann diesbezüglich von einem der positiven Kenntnis gleichkommenden schwerwiegenden Nichtwissen um die vorgenommene Gefahrenerhöhung keine Rede sein.Wurde erst durch die Rechtsprechung des OGH geklärt, daß die Bestimmungen des Paragraph 62, KDV nur die Ausstattung nicht zugelassener landwirtschaftlicher Anhänger ohne Einbeziehung der Beleuchtung bei Dunkelheit regeln, so kann diesbezüglich von einem der positiven Kenntnis gleichkommenden schwerwiegenden Nichtwissen um die vorgenommene Gefahrenerhöhung keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080320
Dokumentnummer
JJR_19800131_OGH0002_0070OB00066_7900000_001