Rechtssatz RS0080667
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080667
Entscheidungsdatum
06.12.1979
Rechtssatz
Die in § 39 VersVG behandelten Rechtsfolgen der Nichtzahlung einer Folgeprämie hängen sämtlich von der qualifizierten Mahnung ab. Es ist daher unerheblich, ob sich der Versicherungsnehmer seiner Prämienschuld bewußt war, falls die Einmahnung nicht § 39 VersVG entsprochen hat.Die in Paragraph 39, VersVG behandelten Rechtsfolgen der Nichtzahlung einer Folgeprämie hängen sämtlich von der qualifizierten Mahnung ab. Es ist daher unerheblich, ob sich der Versicherungsnehmer seiner Prämienschuld bewußt war, falls die Einmahnung nicht Paragraph 39, VersVG entsprochen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080667
Dokumentnummer
JJR_19791206_OGH0002_0070OB00057_7900000_004