Rechtssatz RS0080978
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080978
Entscheidungsdatum
13.04.1994
Norm
AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger Art1 Abs10
Rechtssatz
Durch die in dieser Bestimmung festgelegte Ausschlußklausel sollen sämtliche im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftretenden pathologischen Zustände (und nicht nur die normalerweise damit einhergehenden Beschwerden) vom versicherten Risiko ausgeschlossen werden. (Hier: das nur im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft mögliche Potter-Syndrom).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080978
Dokumentnummer
JJR_19940413_OGH0002_0070OB00037_9300000_002