Rechtssatz RS0080989
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080989
Entscheidungsdatum
01.10.2003
Norm
AEB 1986 Art2 Abs1 lita
AEB 1986 Art2 Abs1 litb
AEB 1986 Art5
Rechtssatz
Nicht jeder Diebstahl, sondern nur der "erschwerte" Diebstahl stellt die versicherte Gefahr dar. Der "erschwerte" Diebstahl erfordert Gewalt gegen Sachen; es ist aber nicht erforderlich, daß die Substanz des dem Täter entgegenstehenden Hindernisses verletzt wird: Auch wenn es an einer Substanzverletzung fehlt, trotzdem aber einige Kraft aufgewendet werden muß, um das dem Diebstahl entgegenstehende Hindernis zu überwinden bzw zu beseitigen, liegt ein "erschwerter" Diebstahl vor. Hier: Von den Scharnieren der Türe, durch die die Diebe eindrangen, waren die zwei unteren abgesägt, die Tür hing nur mehr an der oberen Scharniere und dem die Türe von innen her absichernden Schubriegel, das Maß der Kraftaufwendung zur Beseitigung der Türe rechtfertigt aber die Annahme eines "erschwerten Diebstahls".
Entscheidungstexte
- 7 Ob 25/94
Entscheidungstext OGH 29.06.1994 7 Ob 25/94
Veröff: SZ 67/118
- 7 Ob 218/97b
Entscheidungstext OGH 24.09.1997 7 Ob 218/97b
Vgl auch; Beisatz: Das Zerschlagen einer Glasscheibe und das Abreißen einer Metallkette ist als erschwerter Diebstahl im Sinne des AEB zu beurteilen. (T1)
- 7 Ob 209/03s
Entscheidungstext OGH 01.10.2003 7 Ob 209/03s
Vgl auch; Beisatz: Gemäß Art 2 (1) lit b AEB 1986 stellt ua auch ein Diebstahl, bei dem der Dieb unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch eine bereits bestehende, zum Eintritt nicht bestimmte Öffnung, die eine normale Fortbewegung nicht gestattet, in die Versicherungsräumlichkeit eingestiegen ist, einen versicherten Einbruchsdiebstahl. (T2); Beisatz: Hier "Einsteigdiebstahl": Täter drang durch offene Rückseite einer Halle (nach Überwindung einer Mauer bzw. eines Stacheldrahtzaunes) in diese ein. (T3)
Schlagworte
Einbruchsdiebstahl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080989
Dokumentnummer
JJR_19940629_OGH0002_0070OB00025_9400000_001