Rechtssatz RS0081255
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081255
Entscheidungsdatum
18.01.1995
Rechtssatz
Der Nachteil am Vermögen, den der Eigentümer eines Tieres durch dessen infolge eines bestimmten Ereignisses eintretenden Wertverlust erleidet, resultiert unmittelbar aus dem Schaden am Tier und fällt daher unter den Versicherungsschutz des Art 1 Abs 1 AHVB 1963.Der Nachteil am Vermögen, den der Eigentümer eines Tieres durch dessen infolge eines bestimmten Ereignisses eintretenden Wertverlust erleidet, resultiert unmittelbar aus dem Schaden am Tier und fällt daher unter den Versicherungsschutz des Artikel eins, Absatz eins, AHVB 1963.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081255
Dokumentnummer
JJR_19950118_OGH0002_0070OB00036_9400000_001