Rechtssatz RS0081347
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081347
Entscheidungsdatum
03.02.1977
Rechtssatz
Keine "Sachbeschädigung" im Sinne des Art 1 Abs 1 AHVB, wenn bestimmungsgemäß eine Sache hergestellt wird, die als solche nicht den Bestimmungen eines vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Werkvertrages entspricht. (Hier: infolge Fehlberechnung eines Zivilingenieurs zu schmal dimensionierte Decke).Keine "Sachbeschädigung" im Sinne des Artikel eins, Absatz eins, AHVB, wenn bestimmungsgemäß eine Sache hergestellt wird, die als solche nicht den Bestimmungen eines vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Werkvertrages entspricht. (Hier: infolge Fehlberechnung eines Zivilingenieurs zu schmal dimensionierte Decke).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081347
Dokumentnummer
JJR_19770203_OGH0002_0070OB00005_7700000_002