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Rechtssatz RS0081528

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0081528

Geschäftszahl

9ObA602/93

Entscheidungsdatum

23.02.1994

Rechtssatz

In einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich stehende Arbeitnehmer österreichischer Staatsbürgerschaft, die für eine Verwendung an einer Auslandsdienststelle des Bundes oder bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, VBG 1948 im Ausland aufgenommen wurden, unterliegen ex lege den Regelungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, sofern es sich nicht um Personen handelt, die ausschließlich für eine Tätigkeit im Ausland aufgenommen wurden, die ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland haben und mit denen nach dem 31.12.1992 ein Dienstvertrag nach dem für den Dienstort maßgebenden ausländischen Recht abgeschlossen wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0081528

Dokumentnummer

JJR_19940223_OGH0002_009OBA00602_9300000_002