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Rechtssatz RS0081563

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0081563

Geschäftszahl

8ObS39/95

Entscheidungsdatum

16.11.1995

Rechtssatz

Brachte ein Kläger gegen einen abweisenden Bescheid des Versicherungsträgers zuerste eine Klage wegen Insolvenzausfallgeld in einer bestimmten Höhe ein und begehrte einen Tag später mit einer zweiten Klage einen weiteren Betrag an Insolvenzausfallgeld, ist die weitere Klage lediglich als zulässige Klagsausdehnung zu werten. Eine Zurückweisung der zweiten Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges kommt nicht in Frage.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 39/95
    Entscheidungstext OGH 16.11.1995 8 ObS 39/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081563

Dokumentnummer

JJR_19951116_OGH0002_008OBS00039_9500000_001