Rechtssatz RS0081563
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081563
Entscheidungsdatum
16.11.1995
Rechtssatz
Brachte ein Kläger gegen einen abweisenden Bescheid des Versicherungsträgers zuerste eine Klage wegen Insolvenzausfallgeld in einer bestimmten Höhe ein und begehrte einen Tag später mit einer zweiten Klage einen weiteren Betrag an Insolvenzausfallgeld, ist die weitere Klage lediglich als zulässige Klagsausdehnung zu werten. Eine Zurückweisung der zweiten Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges kommt nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081563
Dokumentnummer
JJR_19951116_OGH0002_008OBS00039_9500000_001