Rechtssatz RS0081570
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081570
Entscheidungsdatum
21.12.1995
Rechtssatz
Veruntreut ein Treuhänder ein auf einem Anderkonto anvertrautes Geld, steht dem Treugeber lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch zu, der im Falle des nachfolgenden Konkurses des Treuhänders eine Konkursforderung und keine Masseforderung ist. Eine Masseforderung könnte sie nur dann sein, wenn die Vermengung erst im Zuge des Konkursverfahrens Platz gegriffen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081570
Dokumentnummer
JJR_19951221_OGH0002_0080OB00029_9500000_002