Rechtssatz RS0081738
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081738
Entscheidungsdatum
23.03.1994
Norm
BVB gewerblichen Güterverkehr mit LKWs PktII Z1
Rechtssatz
Fand der Unfall auf einem Transport ohne die wegen der Überhöhe erforderliche behördliche Genehmigung statt und führte die Überhöhe zur Beschädigung des Transportgutes, ist der Schadensfall dem von Punkt II Z 1 der Bedingungen umfaßten Tatbestand zu subsumieren.Fand der Unfall auf einem Transport ohne die wegen der Überhöhe erforderliche behördliche Genehmigung statt und führte die Überhöhe zur Beschädigung des Transportgutes, ist der Schadensfall dem von Punkt römisch zwei Ziffer eins, der Bedingungen umfaßten Tatbestand zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0081738
Dokumentnummer
JJR_19940323_OGH0002_0070OB00024_9300000_003