Rechtssatz RS0081781
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081781
Entscheidungsdatum
18.09.1996
Rechtssatz
Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers kann durch eine Aufspaltung in ein in der Überrumpelungssituation des § 1 HausTWG eingeholtes Angebot und einen später abgeschlossenen, wirtschaftlich identischen Vertrag nicht ausgeschlossen werden.Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers kann durch eine Aufspaltung in ein in der Überrumpelungssituation des Paragraph eins, HausTWG eingeholtes Angebot und einen später abgeschlossenen, wirtschaftlich identischen Vertrag nicht ausgeschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081781
Dokumentnummer
JJR_19950914_OGH0002_0020OB00559_9500000_002