Rechtssatz RS0081881
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081881
Entscheidungsdatum
10.05.1984
Rechtssatz
Unter den in der beispielsweisen Aufzählung der Kampfmittel im § 280 Abs 1 StGB an erster Stelle angeführten Waffen sind solche im technischen Sinne (§ 1 WaffG) zu verstehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um militärische Waffen handelt oder nicht (hier: Kleinkalibergewehre und Schrotflinten).Unter den in der beispielsweisen Aufzählung der Kampfmittel im Paragraph 280, Absatz eins, StGB an erster Stelle angeführten Waffen sind solche im technischen Sinne (Paragraph eins, WaffG) zu verstehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um militärische Waffen handelt oder nicht (hier: Kleinkalibergewehre und Schrotflinten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081881
Dokumentnummer
JJR_19840510_OGH0002_0120OS00119_8300000_001