Rechtssatz RS0081918
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081918
Entscheidungsdatum
23.10.1996
Rechtssatz
Fällt die versicherte Tätigkeit eines Rechtsanwaltes mit der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen eines Unternehmens zusammen, tritt also ein Rechtsanwalt beim Abschluß eines Kaufvertrages sowohl als Vertragsverfasser für beide vertragschließenden Teile als auch als wirtschaftlicher Vertreter des Verkäufers, dessen Geschäfte er auch als Generalbevollmächtigter führt, auf, dann hat die Versicherung nur die aus der versicherten beruflichen Tätigkeit abgeleiteten gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter zu decken.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 10/92
Entscheidungstext OGH 25.06.1992 7 Ob 10/92
Veröff: VersRdSch 1992,369
- 7 Ob 2163/96f
Entscheidungstext OGH 23.10.1996 7 Ob 2163/96f
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0081918
Dokumentnummer
JJR_19920625_OGH0002_0070OB00010_9200000_001