Rechtssatz RS0082539
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082539
Entscheidungsdatum
31.08.1984
Rechtssatz
Einbringungen im Sinne des § 32 Abs 2 lit a WRG sind ohne Rücksicht darauf, ob hiezu eine Anlage erforderlich ist oder nicht, bewilligungspflichtig, wenn nach allgemeinen praktischen Erfahrungen mit einer Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Gewässers zu rechnen ist.Einbringungen im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, Litera a, WRG sind ohne Rücksicht darauf, ob hiezu eine Anlage erforderlich ist oder nicht, bewilligungspflichtig, wenn nach allgemeinen praktischen Erfahrungen mit einer Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Gewässers zu rechnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0082539
Dokumentnummer
JJR_19840831_OGH0002_0010OB00014_8400000_004