Rechtssatz RS0082731
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082731
Entscheidungsdatum
04.12.1986
Norm
WinkelschreibereiV §1 litb
Rechtssatz
Der Beweis, daß eine Dauertätigkeit auf geldwerte Vorteile ausgerichtet ist, kann schon dadurch erschüttert werden, daß als Motiv für die planmäßige Dauertätigkeit ein nicht auf die Erzielung geldwerter Vorteile gerichtetes Streben ebenso naheliege, etwa ein rein karitativer, idealistischer, für bestimmte Ansichten werbender Zweck.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0082731
Dokumentnummer
JJR_19861204_OGH0002_0060OB00655_8500000_006