Rechtssatz RS0082759
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082759
Entscheidungsdatum
11.01.1961
Rechtssatz
Der Hauseigentümer kann die zwingenden Vorschriften des § 20 WWG über die Anbotspflicht an den Altmieter nicht dadurch umgehen, daß er an Stelle einer früheren größeren Wohnung mehrere kleinere Wohnungen schafft.Der Hauseigentümer kann die zwingenden Vorschriften des Paragraph 20, WWG über die Anbotspflicht an den Altmieter nicht dadurch umgehen, daß er an Stelle einer früheren größeren Wohnung mehrere kleinere Wohnungen schafft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0082759
Dokumentnummer
JJR_19610111_OGH0002_0030OB00391_6000000_001