Rechtssatz RS0083138
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083138
Entscheidungsdatum
22.06.1982
Rechtssatz
Der bücherliche Berechtigte, der ein Pfandrecht an einem ideellen Anteil besitzt, muß eine Schmälerung seiner Sicherheit nicht hinnehmen, wenn die Nutzwertfeststellung zur Begründung von Wohnungseigentum Verschiebungen der Anteile an der gemeinsamen Liegenschaft zur Schaffung der Mindestanteile nach § 3 Abs 1 WEG erfordert.Der bücherliche Berechtigte, der ein Pfandrecht an einem ideellen Anteil besitzt, muß eine Schmälerung seiner Sicherheit nicht hinnehmen, wenn die Nutzwertfeststellung zur Begründung von Wohnungseigentum Verschiebungen der Anteile an der gemeinsamen Liegenschaft zur Schaffung der Mindestanteile nach Paragraph 3, Absatz eins, WEG erfordert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0083138
Dokumentnummer
JJR_19820622_OGH0002_0050OB00007_8200000_003