Rechtssatz RS0083280
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083280
Entscheidungsdatum
11.02.2010
Rechtssatz
Voraussetzungen für die Annahme einer groben Vernachlässigung der Verwalterpflichten.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 165/86
Entscheidungstext OGH 20.01.1987 5 Ob 165/86
- 5 Ob 90/88
Entscheidungstext OGH 29.11.1988 5 Ob 90/88
Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 165/86; Veröff: MietSlg XL/30
- 5 Ob 2108/96b
Entscheidungstext OGH 30.04.1996 5 Ob 2108/96b
Vgl auch; Beisatz: Vor allem in kleinen Häusern mit wenigen Miteigentümern kann die beharrliche Missachtung von Minderheitsrechten zu einer Vergiftung der Atmosphäre und im Zusammenhang damit zu einem nicht wieder gut zu machenden Vertrauensverlust führen. (T1)
- 5 Ob 52/99d
Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 52/99d
Vgl auch; Beisatz: In kleinen Häusern mit wenigen Miteigentümern bestehen keine anderen Voraussetzungen für die Annahme einer groben Vernachlässigung von Verwalterpflichten als in größeren Häusern. (T2)
- 5 Ob 147/09t
Entscheidungstext OGH 11.02.2010 5 Ob 147/09t
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Der Verwalter darf den Wünschen eines dominierenden Mehrheitseigentümers auch in Belangen der ordentlichen Verwaltung nicht ohne formelle, die Mitwirkungsrechte aller Miteigentümer wahrende Beschlussfassung quasi vorauseilend gehorchen, wenn sie den erklärten Interessen der Minderheit widersprechen. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083280
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2010
Dokumentnummer
JJR_19870120_OGH0002_0050OB00165_8600000_003