Rechtssatz RS0083496
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083496
Entscheidungsdatum
23.03.1982
Rechtssatz
Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach § 17 WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bauvereinigung entgangen sind, sind im streitigen Verfahren geltendzumachen.Ansprüche auf Ersatz von Beträgen nach Paragraph 17, WGG, die dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bauvereinigung entgangen sind, sind im streitigen Verfahren geltendzumachen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0083496
Dokumentnummer
JJR_19820323_OGH0002_0050OB00044_8100000_001