Rechtssatz RS0083940
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083940
Entscheidungsdatum
19.03.1992
Rechtssatz
Nicht beigepflichtet werden kann der Rechtsansicht, daß ein Adressat keine Kenntnis vom Zustellvorgang erhalten hat, wenn er die Aufforderung bei einem weiteren Zustellversuch anwesend zu sein und die Hinterlegungsanzeige zufolge des reichlich in sein Postfach eingelegten Reklamematerial übersehen hat, weil diese amtlichen Mitteilungen nur schwer auffällig seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083940
Dokumentnummer
JJR_19920319_OGH0002_0070OB00519_9200000_002