Rechtssatz RS0084074
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084074
Entscheidungsdatum
20.07.1995
Rechtssatz
Ein Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege ist als Anspruch auf eine laufende Leistung im Sinne des § 100 Abs 1 lit a ASVG anzusehen, zumal darunter Leistungen zu verstehen sind, die auf bestimmte und unbestimmte Dauer gewährt und in regelmäßig wiederkehrenden Zeiträumen "flüssig gemacht" (erbracht) werden.Ein Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege ist als Anspruch auf eine laufende Leistung im Sinne des Paragraph 100, Absatz eins, Litera a, ASVG anzusehen, zumal darunter Leistungen zu verstehen sind, die auf bestimmte und unbestimmte Dauer gewährt und in regelmäßig wiederkehrenden Zeiträumen "flüssig gemacht" (erbracht) werden.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 43/91
Entscheidungstext OGH 10.12.1991 10 ObS 43/91
Veröff: SZ 64/173 = SSV-NF 5/134
- 10 ObS 311/91
Entscheidungstext OGH 10.12.1991 10 ObS 311/91
- 10 ObS 151/95
Entscheidungstext OGH 20.07.1995 10 ObS 151/95
Beisatz: Hier: § 89 BSVG. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084074
Dokumentnummer
JJR_19911210_OGH0002_010OBS00311_9100000_005