Rechtssatz RS0084101
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084101
Entscheidungsdatum
12.06.2001
Rechtssatz
Wurde über einen Anspruch bescheidmäßig entschieden, so kann gegen eine über einen Antrag auf Herstellung des gesetzlichen Zustandes ergehende Entscheidung des Versicherungsträgers Klage erhoben werden. Es handelt sich um eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG.Wurde über einen Anspruch bescheidmäßig entschieden, so kann gegen eine über einen Antrag auf Herstellung des gesetzlichen Zustandes ergehende Entscheidung des Versicherungsträgers Klage erhoben werden. Es handelt sich um eine Sozialrechtssache im Sinne des Paragraph 65, ASGG.
Entscheidungstexte
- 9 ObS 19/87
Entscheidungstext OGH 04.11.1987 9 ObS 19/87
Veröff: SSV-NF 1/50
- 10 ObS 235/88
Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 235/88
Gegenteilig
- 10 ObS 116/01h
Entscheidungstext OGH 12.06.2001 10 ObS 116/01h
Abweichend; Beisatz: Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 101 ASVG ist den Gerichten zwingend entzogen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084101
Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBS00019_8700000_001