Rechtssatz RS0084156
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084156
Entscheidungsdatum
06.12.1960
Rechtssatz
Wenn der Dienstgeber einen Angestellten auffordert, mit seinem Personenkraftwagen bei einer Geschäftsfahrt mitzufahren, um allenfalls die Lenkung des Wagens übernehmen zu können, weil er sich krank fühle, so ist ein dabei entstandener Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall im Sinne des § 175 Abs 2 Z 3 ASVG.Wenn der Dienstgeber einen Angestellten auffordert, mit seinem Personenkraftwagen bei einer Geschäftsfahrt mitzufahren, um allenfalls die Lenkung des Wagens übernehmen zu können, weil er sich krank fühle, so ist ein dabei entstandener Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall im Sinne des Paragraph 175, Absatz 2, Ziffer 3, ASVG.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Auto
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0084156
Dokumentnummer
JJR_19601206_OGH0002_0040OB00145_6000000_001