Rechtssatz RS0084288
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084288
Entscheidungsdatum
05.12.1989
Rechtssatz
Werden Rehabilitationsmaßnahmen durch den UV-Träger gewährt, so sind diese grundsätzlich auch bei Prüfung von Ansprüchen aus der PV zu berücksichtigen. Wird zum Ankauf eines Personenkraftwagens ein Zuschuß von 35.000,-- Schilling (rund 1/4 des Kaufpreises eines durchschnittlichen Personenkraftwagens) geleistet, so verpflichtet dies den Versicherten nicht, den Personenkraftwagen zur regelmäßigen Fahrt zum Arbeitsplatz einzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084288
Dokumentnummer
JJR_19891205_OGH0002_010OBS00347_8800000_002