Rechtssatz RS0084352
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084352
Entscheidungsdatum
08.10.1996
Rechtssatz
Ob ein als "Verkaufsberater" für Fliesen und Sanitärprodukte in einem einschlägigen Großmarkt eingesetzter gelernter Installateur noch eine qualifizierte Teiltätigkeit seines Lehrberufes ausübt, bedarf genauer Feststellungen der von einem solchen "Verkaufsberater" zu verrichtenden Tätigkeiten, der dafür verwertbaren Teile der Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Berufes sowie der zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, hinsichtlich deren auch die Umstände, unter denen sie erworben werden können, geklärt werden müssen (ähnlich 28.01.1993, 10 Ob S 271/92).
Entscheidungstexte
- 10 ObS 131/93
Entscheidungstext OGH 13.07.1993 10 ObS 131/93
- 10 ObS 2339/96k
Entscheidungstext OGH 08.10.1996 10 ObS 2339/96k
Vgl; Beisatz: Fachberater (für Installationsbedarf) in einem Baumarkt als Verweisungsberuf für einen Wasserleitungsinstallateur. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084352
Dokumentnummer
JJR_19930713_OGH0002_010OBS00131_9300000_001