Rechtssatz RS0084393
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084393
Entscheidungsdatum
23.11.2004
Rechtssatz
War ein Versicherter in den letzten fünfzehn Jahren sowohl in erlernten (angelernten) Berufen im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG als auch in Angestelltenberufen (§ 273 ASVG) tätig, so liegt der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit dann nicht vor, wenn der Versicherte den Angestelltenberuf noch ausüben kann.War ein Versicherter in den letzten fünfzehn Jahren sowohl in erlernten (angelernten) Berufen im Sinne des Paragraph 255, Absatz eins, ASVG als auch in Angestelltenberufen (Paragraph 273, ASVG) tätig, so liegt der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit dann nicht vor, wenn der Versicherte den Angestelltenberuf noch ausüben kann.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 355/90
Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 355/90
Veröff: SSV-NF 4/113
- 10 ObS 168/91
Entscheidungstext OGH 11.06.1991 10 ObS 168/91
Auch; Veröff: SSV-NF 5/65 = RZ 1993/11 S 72
- 10 ObS 30/92
Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 30/92
Auch; Veröff: SSV-NF 6/19
- 10 ObS 116/92
Entscheidungstext OGH 26.05.1992 10 ObS 116/92
Auch; Beisatz: Hier: Tischler, (angelernter) Bauzimmer bzw Betonbauer. (T1)
- 10 ObS 323/00y
Entscheidungstext OGH 16.01.2001 10 ObS 323/00y
Auch; Beisatz: Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz - ob als Angestellter oder als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf - genießt, verfügt über vielfältigere Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener. Er darf in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt. (T2)
- 10 ObS 79/01t
Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 79/01t
Auch; Beis wie T2
- 10 ObS 155/01v
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 155/01v
Vgl auch
- 10 ObS 8/03d
Entscheidungstext OGH 16.09.2003 10 ObS 8/03d
Beis wie T2
- 10 ObS 175/04i
Entscheidungstext OGH 23.11.2004 10 ObS 175/04i
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084393
Dokumentnummer
JJR_19901106_OGH0002_010OBS00355_9000000_002