Rechtssatz RS0084410
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084410
Entscheidungsdatum
10.11.1998
Rechtssatz
Ob ein Versicherter in einem infolge einer Änderung des Arbeitsmarktes nur mehr spärlich vertretenen Lehrberuf (Hier: Stereotypeur und Galvanoplastiker) einen Arbeitsplatz finden kann, ist für die Frage, ob er als invalid im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG gilt, ohne Bedeutung. Ihn trifft vielmehr das Risiko der Arbeitslosigkeit.Ob ein Versicherter in einem infolge einer Änderung des Arbeitsmarktes nur mehr spärlich vertretenen Lehrberuf (Hier: Stereotypeur und Galvanoplastiker) einen Arbeitsplatz finden kann, ist für die Frage, ob er als invalid im Sinne des Paragraph 255, Absatz eins, ASVG gilt, ohne Bedeutung. Ihn trifft vielmehr das Risiko der Arbeitslosigkeit.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 175/94
Entscheidungstext OGH 19.07.1994 10 ObS 175/94
- 10 ObS 360/98h
Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 360/98h
Vgl auch; Beisatz: Hier: § 273 Abs 1 ASVG. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084410
Dokumentnummer
JJR_19940719_OGH0002_010OBS00175_9400000_001