Rechtssatz RS0084577
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084577
Entscheidungsdatum
18.09.1990
Rechtssatz
Aus § 3 Abs 1 Z 2 BSVG ist abzuleiten, daß als die Versicherung begründende Beschäftigung im Sinn des § 175 Abs 1 ASVG nur eine Tätigkeit angesehen werden kann, die im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt wird.Aus Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, BSVG ist abzuleiten, daß als die Versicherung begründende Beschäftigung im Sinn des Paragraph 175, Absatz eins, ASVG nur eine Tätigkeit angesehen werden kann, die im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084577
Dokumentnummer
JJR_19900918_OGH0002_010OBS00235_9000000_003