Rechtssatz RS0084676
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084676
Entscheidungsdatum
06.09.1988
Rechtssatz
Der eigenwirtschaftliche Charakter des Aufenthalts in einer Reparaturwerkstätte geht nicht verloren, wenn sich der Versicherte, "im Auftrag" seines Arbeitgebers dorthin begab, wenn der Auftrag dahin zu verstehen ist, die im Interesse des Versicherten diesem nötig scheinende Reparatur so rechtzeitig ausführen zu lassen, daß der Personenkraftwagen danach für betriebliche Zwecke verwendet werden kann, für welche die Reparatur nicht erforderlich gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084676
Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00131_8800000_002