Rechtssatz RS0084754
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084754
Entscheidungsdatum
08.10.1991
Rechtssatz
Wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung durch ein ärztliches Zeugnis festgestellt wird, ist die auf Grund dieses ärztlichen Zeugnisses zu berechnende Achtwochenfrist für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgebend. War aber zur Zeit der Ausstellung des zweiten ärztlichen Zeugnisses der Versicherungsfall schon eingetreten, so konnte diese Ausstellung daran nichts mehr ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084754
Dokumentnummer
JJR_19911008_OGH0002_010OBS00194_9100000_002