Rechtssatz RS0084770
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084770
Entscheidungsdatum
06.02.1990
Rechtssatz
In der Frage, ob eine Verweisungstätigkeit mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden wäre, können geringere Kenntnisse und Fähigkeiten und eine schlechtere Ausbildung zu keiner günstigeren Beurteilung gegenüber besser ausgebildeten Versicherten, welche die gleiche Tätigkeit verrichtet haben, führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084770
Dokumentnummer
JJR_19900206_OGH0002_010OBS00030_9000000_002