Rechtssatz RS0085053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085053
Entscheidungsdatum
15.12.1992
Rechtssatz
Der Haushalt dient dem Betrieb dann wesentlich, wenn im Haushalt ein Teil der landwirtschaftlichen Produkte verbraucht wird und die Kosten des Haushaltes von den Erträgnissen der Landwirtschaft bestritten werden. Bei Kleinbetrieben ist daher streng zu prüfen, ob die landwirtschaftliche Tätigkeit Grundlage des Haushaltes ist, oder ob nicht eine andere Beschäftigung, beispielsweise als Dienstnehmer die Grundlage ist.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085053
Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_010OBS00267_9200000_004