Rechtssatz RS0085105
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085105
Entscheidungsdatum
08.11.1988
Rechtssatz
Von einem Herabsinken des geistigen Zustandes unter das für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderliche Maß kann nur gesprochen werden, wenn ein krankhafter Zustand besteht, der den Versicherten ungeachtet der Aufbietung der gesamten vorhandenen Willenskraft außerstande setzt, seinen aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Verpflichtungen nachzukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085105
Dokumentnummer
JJR_19881108_OGH0002_010OBS00287_8800000_001