Rechtssatz RS0085112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085112
Entscheidungsdatum
08.02.1994
Norm
ASVG §255 Abs4 litd
in der vor der 51.ASVGNov BGBl 1993/335 geltenden Fassung
Rechtssatz
Eine Hausbesorgerin kann sich für die ihr nach § 4 Abs 1 Z 1 lit e Hausbesorgergesetz (HBG) im Rahmen der Reinigung des Gehsteiges obliegende fallweise Schneeräumung einer Hilfskraft bedienen. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Beziehung einer Hilfskraft für erforderliche Schneeräumung das Hausbesorgerentgelt unter die Richtlinie des § 255 Abs 4 lit d ASVG schmälern würde, ist hier von den Entgeltsätzen der Verordnung des Landeshauptmannes für Wien betreffend die Festsetzung des Entgeltes, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger LGBl 1991/52 im Zusammenhang mit §§ 3, 4 und 7 HBG auszugehen.Eine Hausbesorgerin kann sich für die ihr nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera e, Hausbesorgergesetz (HBG) im Rahmen der Reinigung des Gehsteiges obliegende fallweise Schneeräumung einer Hilfskraft bedienen. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Beziehung einer Hilfskraft für erforderliche Schneeräumung das Hausbesorgerentgelt unter die Richtlinie des Paragraph 255, Absatz 4, Litera d, ASVG schmälern würde, ist hier von den Entgeltsätzen der Verordnung des Landeshauptmannes für Wien betreffend die Festsetzung des Entgeltes, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger LGBl 1991/52 im Zusammenhang mit Paragraphen 3, 4 und 7 HBG auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085112
Dokumentnummer
JJR_19940208_OGH0002_010OBS00012_9400000_001