Rechtssatz RS0085250
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085250
Entscheidungsdatum
20.03.2001
Rechtssatz
Bringt ein Versicherter, wenn auch in einer vom Arbeitgeber zu diesem Zweck eingeräumten Arbeitspause, einen (mitversicherten) Angehörigen zu einer ärztlichen Behandlung, so handelt es sich dabei um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 178/95
Entscheidungstext OGH 19.09.1995 10 ObS 178/95
- 10 ObS 50/01b
Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 50/01b
Ähnlich; Beisatz: Hier: Entfernen von der Arbeitsstätte während der Arbeitszeit mit Erlaubnis des Vorgesetzten, um zu Hause den kranken Sohn zu versorgen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085250
Dokumentnummer
JJR_19950919_OGH0002_010OBS00178_9500000_002