Rechtssatz RS0085395
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085395
Entscheidungsdatum
18.01.1994
Rechtssatz
Erfolgt die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, so hat eine Anrechnung des Pauschalbetrages gemäß § 140 Abs 5 und 7 BSVG bzw § 292 Abs 5 und 7 ASVG im Verhältnis zwischen den Ehegatten zu unterbleiben. Das Pauschaleinkommen gemäß den zitierten Gesetzesstellen ist nur beim übernehmenden Ehegatten zu berücksichtigen.Erfolgt die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, so hat eine Anrechnung des Pauschalbetrages gemäß Paragraph 140, Absatz 5 und 7 BSVG bzw Paragraph 292, Absatz 5 und 7 ASVG im Verhältnis zwischen den Ehegatten zu unterbleiben. Das Pauschaleinkommen gemäß den zitierten Gesetzesstellen ist nur beim übernehmenden Ehegatten zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 126/88
Entscheidungstext OGH 06.09.1988 10 ObS 126/88
Veröff: SSV-NF 2/83
- 10 ObS 231/88
Entscheidungstext OGH 06.12.1988 10 ObS 231/88
Auch
- 10 ObS 253/93
Entscheidungstext OGH 18.01.1994 10 ObS 253/93
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085395
Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00126_8800000_002