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Rechtssatz RS0085564

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0085564

Geschäftszahl

10ObS219/88

Entscheidungsdatum

06.12.1988

Rechtssatz

Erläßt der Versicherungsträger nach Einlangen der Klage bei ihm aber vor deren Weiterleitung an das Gericht einen neuen Bescheid und erklärt hierauf der Kläger innerhalb von drei Monaten in einer Niederschrift beim Versicherungsträger, auf der Weiterleitung der Klage trotz des neuen Bescheides zu bestehen, wurde dadurch die Klage rechtzeitig auf den neuen Bescheid ausgedehnt und dieser außer Kraft gesetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085564

Dokumentnummer

JJR_19881206_OGH0002_010OBS00219_8800000_001