Rechtssatz RS0085586
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085586
Entscheidungsdatum
26.04.1984
Rechtssatz
In der wertenden Beurteilung von Sachverhaltsänderungen (hier:
Konkurseröffnung über das Gesellschaftsvermögen und Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Gesellschafter selbst) als Wegfall der Notwendigkeit für die weitere Vertretung der Gesellschaft durch den gemäß § 15 a GmbHG gerichtlich bestellten Geschäftsführer ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit zu erblicken, wenn kein Grund ersichtlich ist, aus dem der neu bestellte Geschäftsführer von dieser Funktion gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen sein sollte.Konkurseröffnung über das Gesellschaftsvermögen und Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Gesellschafter selbst) als Wegfall der Notwendigkeit für die weitere Vertretung der Gesellschaft durch den gemäß Paragraph 15, a GmbHG gerichtlich bestellten Geschäftsführer ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit zu erblicken, wenn kein Grund ersichtlich ist, aus dem der neu bestellte Geschäftsführer von dieser Funktion gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0085586
Dokumentnummer
JJR_19840426_OGH0002_0060OB00009_8400000_001