Rechtssatz RS0085690
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085690
Entscheidungsdatum
24.09.1991
Rechtssatz
Wurde mit dem Bescheid nicht nur über den Bestand und den Umfang des Anspruches des Versicherten auf eine Versehrtenrente für einen bestimmten Zeitraum sondern auch über den (Nichtbestand) Bestand eines Anspruches auf eine Versehrtenrente für einen anderen Zeitraum entschieden, so tritt über Klage des Versicherten (bzw infolge der nach § 86 ASGG zulässigen Klageausdehnung hinsichtlich eines Zeitraumes) der gesamte Bescheid außer Kraft.Wurde mit dem Bescheid nicht nur über den Bestand und den Umfang des Anspruches des Versicherten auf eine Versehrtenrente für einen bestimmten Zeitraum sondern auch über den (Nichtbestand) Bestand eines Anspruches auf eine Versehrtenrente für einen anderen Zeitraum entschieden, so tritt über Klage des Versicherten (bzw infolge der nach Paragraph 86, ASGG zulässigen Klageausdehnung hinsichtlich eines Zeitraumes) der gesamte Bescheid außer Kraft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085690
Dokumentnummer
JJR_19910924_OGH0002_010OBS00223_9100000_001