Rechtssatz RS0086015
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086015
Entscheidungsdatum
14.10.1993
Norm
Satzung der SVA der Bauern §21 Abs3
Rechtssatz
Soweit die Satzung der Beklagten im § 21 Abs 3 vorsieht, daß fürSoweit die Satzung der Beklagten im Paragraph 21, Absatz 3, vorsieht, daß für
Fahrten zur Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe .... auch bei
Inanspruchnahme eines Wahlarztes .... höchstens jenes Ersatzausmaß
gebührt, das bei Inanspruchnahme des nächsterreichbaren Vertragsarztes erwachsen wäre, setzt sie eine Maximalleistung fest, schränkt aber das Recht auf freie Arztwahl nicht ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0086015
Dokumentnummer
JJR_19931014_OGH0002_010OBS00162_9300000_002