Rechtssatz RS0086168
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086168
Geschäftszahl
11Os170/72; 12Os43/78; 10Os105/86; 11Os66/97
Entscheidungsdatum
05.08.1997
Rechtssatz
Mag eine Sache auch mehrmals geschmuggelt worden sein, so darf hiefür doch nur einmal auf Wertersatz erkannt werden, zumal auch der Verfall, an dessen Stelle der Wertersatz tritt, an einer Sache bloß einmal vollzogen werden kann.
Entscheidungstexte
- 11 Os 170/72
Entscheidungstext OGH 09.03.1973 11 Os 170/72
- 12 Os 43/78
Entscheidungstext OGH 23.11.1978 12 Os 43/78
- 10 Os 105/86
Entscheidungstext OGH 26.08.1986 10 Os 105/86
Vgl auch; Beisatz: Wurde für mehrere Tathandlungen ein und dasselbe Beförderungsmittel verwendet, so kann (wie auf Verfall auch) auf Wertersatz nur einmal erkannt werden, wobei jedoch bei einer unterschiedlichen Höhe des gemeinen Wertes zu den mehreren Tatzeiten auf den jeweils höchsten abzustellen ist. (T1) Veröff: SSt 57/59
- 11 Os 66/97
Entscheidungstext OGH 05.08.1997 11 Os 66/97
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086168
Dokumentnummer
JJR_19730309_OGH0002_0110OS00170_7200000_008