Rechtssatz RS0086176
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086176
Entscheidungsdatum
26.06.1986
Norm
ABGB §154 Abs3
AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz
Die Frage, welche Vermögensangelegenheiten zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, ist im § 154 Abs 3 ABGB nicht so klar und eindeutig geregelt, daß an der Absicht des Gesetzgebers nicht gezweifelt werden könnte.Die Frage, welche Vermögensangelegenheiten zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, ist im Paragraph 154, Absatz 3, ABGB nicht so klar und eindeutig geregelt, daß an der Absicht des Gesetzgebers nicht gezweifelt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086176
Dokumentnummer
JJR_19860626_OGH0002_0060OB00607_8600000_001