Rechtssatz RS0086541
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086541
Entscheidungsdatum
24.11.1992
Rechtssatz
Schließt der Versicherte in seiner Eigenschaft als (mit einer Beteiligung von siebenundneunzig Prozent) einziger Komplementär einer Kommanditgesellschaft mit seiner Ehefrau einen gerichtlichen Vergleich über eine von dieser Kommanditgesellschaft zu bezahlende monatliche Rente, handelt es sich um eine wirtschaftlich vom geschiedenen Ehemann zu erbringende Unterhaltsleistung und nicht um eine Betriebspension.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086541
Dokumentnummer
JJR_19921124_OGH0002_010OBS00339_9100000_001