Rechtssatz RS0086970
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0086970
Entscheidungsdatum
28.10.1993
Rechtssatz
Das spezialpräventive Erfordernis, dem Angeklagten das Verbotene seines schweren Rechtsbruches durch eine Verurteilung vor Augen zu führen, um ihn auf diese Weise von gleich motivierten Straffälligkeiten abzuhalten, fehlt nicht schon dann, wenn eine über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0086970
Dokumentnummer
JJR_19931028_OGH0002_0150OS00141_9300000_001