Rechtssatz RS0087044
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087044
Entscheidungsdatum
23.05.2019
Rechtssatz
Die zulässige Veräußerung eines gepfändeten Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belastet auch den gutgläubigen Erwerber; ihm gegenüber bleiben wirksam ausgesprochene Verbote aufrecht, sodaß er - ohne als Verpflichteter in das Exekutionsverfahren einbezogen zu werden - auch ohne Klage nach § 17 Abs 2 EO den exekutiven Zugriff auf den Anteil zu dulden hat. Ihm stehen - etwa wegen eines anderen Zeitablaufes - nur die Möglichkeiten nach § 37 EO offen.Die zulässige Veräußerung eines gepfändeten Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belastet auch den gutgläubigen Erwerber; ihm gegenüber bleiben wirksam ausgesprochene Verbote aufrecht, sodaß er - ohne als Verpflichteter in das Exekutionsverfahren einbezogen zu werden - auch ohne Klage nach Paragraph 17, Absatz 2, EO den exekutiven Zugriff auf den Anteil zu dulden hat. Ihm stehen - etwa wegen eines anderen Zeitablaufes - nur die Möglichkeiten nach Paragraph 37, EO offen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087044
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021
Dokumentnummer
JJR_19951108_OGH0002_0030OB00186_9400000_001